Besuchsregelung Weihnachtszeit

Besucherinformation

Aufgrund der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordung – TestV) vom 14.10.2020 herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit möchten wir unsere aktuelle Besuchsregelung anpassen. Diese Verordnung ermöglicht es uns, Bewohner, Mitarbeiter und Besucher entsprechend §4 Abs.1 regelmäßig zu testen.

Auch in der Vor- und Weihnachtszeit möchten wir den Angehörigen die Möglichkeit des Besuches geben. Dafür möchten wir Ihnen folgende Termine im Dezember anbieten:


Sonntag, der 06.12.2020
Donnerstag, der 10.12.2020
Montag, der 14.12.2020
Donnerstag, der 17.12.2020
Sonntag, der 20.12.2020
Mittwoch, der 23.12.2020
Samstag, der 26.12.2020
Montag, der 28.12.2020
Einlass in der Zeit von 13.40 Uhr bis 17.00 Uhr (letzter Zutritt um 16 Uhr)

Donnerstag, der 31.12.2020
Einlass in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (letzter Zutritt 11.30 Uhr)

Dazu ist es notwendig, dass sich Besucher im 5-min-Takt wieder telefonisch voranmelden und in eine Liste eintragen lassen müssen. 

Weitere Schutzmaßnahmen: 

  1. Registrierung der Besucher und Einwilligung für den PoC-Antigen-Test
  2. das Einhalten von mindestens 1,5 bis 2m Abstand zum Bewohner
  3. das Tragen von Mund-Nasen-Schutz
  4. die Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen des Bewohnerzimmers bzw. der Einrichtung.
  5. Zutritt für einen Besucher pro Bewohner für max. eine Stunde (keine Kinder unter 16 Jahren)

Personen, die sich nicht testen lassen möchten bzw. die keinen aktuellen Negativ-PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen können, können wir den Zutritt zur Einrichtung nicht gewähren.